Aufnahmebedingungen

1. Der Tierhalter Herr/ Frau …………………………………………………………………………………………………………………………………………….

wohnhaft in…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Tel: ………………………………………………versichert, dass die letzte Impfung gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut seiner Katze/Kater………………………………………………..geboren am………………………………………………. nicht länger als ein Jahr zurückliegt (der Impfpass ist vorzulegen).

2. Vor dem Aufenthalt wird die Katze vom Tierarzt Dr. Schalla prophylaktisch gegen Ekto- und Endoparasiten behandelt (Spot on, Paste).

3. Der Tierhalter ist verpflichtet das Personal der Katzenpension von Untugenden seines Tieres (Bissigkeit, Ausbruchsgefahr usw.) in Kenntnis zu setzen.

4. Die Pension beschränkt die Haftung für Infektionen und Entlaufen der Tiere auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des Tierhalters nach § 833 und § 834 BGB bleibt unberührt.

5. Der Tierhalter verpflichtet sich für den Aufenthalt des Tieres spätestens bei Abgabe des Tieres in der Katzenpension zu bezahlen. Zugestelltes Futter ist einzeln zu berechnen.

6. Mitgebrachte Medikamente (Tabletten, Injektionen) werden von uns verabreicht, unter der Bedingung, dass ein Attest des behandelnden Tierarztes vorgelegt wird. Sollte kein Attest vorgelegt werden, müssen Anweisungen bezüglich der Verabreichung der Medikamente vom Tierhalter schriftlich festgelegt und unterschrieben werden.

7. Sollte das Tier während des Aufenthalts erkranken, wird das Tier auf Kosten des Tierhalters in der Tierarztpraxis Dr. Schalla entsprechend behandelt.

8. Der Tierhalter wurde darüber aufgeklärt, dass das Entlaufen des Tieres ein nicht ausschließbares Risiko darstellt.

9. Die Katzenpension verpflichtet sich, das Entlaufen der Katze spätestens nach 48 Stunden dem Tierhalter zu melden.

10. Die Katzenpension verpflichtet sich sofort nach dem Entlaufen alle nötigen Stellen (z.B. Polizei TASSO) zu alarmieren und Maßnahmen einzuleiten, die zur Auffindung des Tieres dienlich sind (z.B. verteilen von Suchanzeigen).

11. Die Reservierung eines Aufenthalts erfordert eine Anzahlung ( 50- 100€) und wird erst nach Eingang auf dem Konto der Katzenpension wirksam. Bei einem Rücktritt des Tierhalters von der Reservierung verbleibt die Anzahlung in der Katzenpension als Aufwandsentschädigung.

12. Der vereinbarte Abgabetermin der Katze darf 7 Tage vor Aufenthalts beginn nicht mehr verändert werden.

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Ort, Datum und Unterschrift

Tierhalter


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